Sonntag, Januar 19, 2025

Verbot: Kein Feuerwerk in Blomberg in diesem Jahr

Blomberg. In der Blomberger Innenstadt ist der Gebrauch von Silvester-Feuerwerk in diesem Jahr strengstens verboten.

Grundsätzlich dürfen Erwachsene ab 18 Jahren Feuerwerk in Deutschland nach dem Sprengstoffgesetz am 31. Dezember und 1. Januar abbrennen. Vorausgesetzt, es handelt sich um pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2.

In unmittelbarer Nähe zu Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie brandempfindlichen Gebäuden ist das Ganze ohnehin verboten.

Doch die zuständige Behörde – also in diesem Fall die Stadt Blomberg – darf weitere Einschränkungen machen, um beispielsweise Fachwerkhäuser oder Holzbauten zu schützen. Und genau das passiert jetzt laut einer »Allgemeinverfügung«.

Danach ist jetzt die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in öffentlichen Anlagen in einem bestimmten Bereich der Blomberger Innenstadt am 31. Dezember von 18 Uhr bis zum 1. Januar um 5 Uhr verboten.

Betroffen sind folgende Bereiche in der Innenstadt:
Gartenstraße, Am Schützenteich, An der Großen Mauer, Turmstraße, Groene Plaats, Petersilienstraße, Strolle, An der Kleinen Mauer, Kuhstraße, Langer Steinweg, Kurzer Steinweg, Marktplatz, Friedrichstraße, Schulstraße, Im Seligen Winkel, Kirchhofstraße, Neue Torstraße bis Ecke Gartenstraße, Am Martiniturm, Hinter dem Böhmerhof, Pideritplatz, Brinkstraße, Burgstraße, Burg, Burggarten, Schweigegarten, Weinberggasse, Parkplatz Kulturhaus »Alte Meierei«, Im Siebenbürgen, Neubourggasse und die Buntengasse.

Zur Begründung heißt es in der »Allgemeinverfügung« unter anderem, dass sich in der Verbotszone nicht nur viele historische Gebäude und Baudenkmäler befänden, sondern die Bebauung dicht und überwiegend direkt aneinander angrenzend sei.

Die Blomberger kämen hier oft zu Feiern oder Treffen zusammen. Gerade in diesen historischen Bereichen und der beschriebenen dichten Bebauung und hohen Bevölkerungsdichte sei die Gefahr, dass sich Brände schnell ausbreiteten, besonders groß.

Doch auch die Menschen seien gefährdet: Sicherheitsabstand einzuhalten, sei hier wegen der Enge besonders schwierig. Und trotz aller Aufklärungsversuche habe sich gezeigt, dass es immer wieder zu unsachgemäßem Feuerwerksgebrauch komme.

Wer bei Kontrollen vom Ordnungsdienst mit Feuerwerkskörpern in der Verbotszone erwischt wird – auch wenn er sie gar nicht dort zünden wollte – muss damit rechnen, dass er sie los ist – und auch nicht wiederbekommt.

Argumentation der Stadt: Wenn jemand mit Pyrotechnik durch die Gegend läuft, lässt sich im Einzelfall nicht kontrollieren, dass er auch wirklich die Verbotszone damit verlässt.

Das Abbrennen von Silvester-Feuerwerk in der Blomberger Innenstadt ist in diesem Jahr verboten. Foto: brink-medien