Samstag, April 27, 2024

Einebnung von Grabstellen auf Blomberger Friedhöfen

Blomberg. Anfang 2023 werden wieder Gräber eingeebnet, bei denen die Ruhefrist von 30 Jahren abgelaufen ist.

Wie die Stadt Blomberg mitteilt, werden alle Grabstellen auf den Friedhöfen der Stadt Blomberg, die bis zum 31. Dezember 1993 belegt wurden, mit Wirkung zum 31. Dezember dieses Jahres aufgehoben und eingeebnet.

Die Aufhebung betrifft Reihen- und Wahlgräber. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts von Reihengräbern (Einzelgräbern) ist nicht möglich.

Das Nutzungsrecht an Wahlgräbern (Doppelgräber) kann für mindestens zehn Jahre verlängert werden. Entsprechende Anträge sind bis zum 30. November 2023 bei der Friedhofsverwaltung der Stadt Blomberg zu stellen.

Mit den Einebnungsarbeiten soll nach dem 1. Januar 2024 begonnen werden. Die Nutzungsberechtigten werden gebeten, die auf den Grabstätten befindlichen Grabsteine, Einfassungen und Bepflanzungen bis zum 31. Dezember 2023 zu entfernen bzw. entfernen zu lassen.

Die bis dahin nicht entfernten Grabsteine und Anlagen werden im Zuge der Einebnungsarbeiten mit abgeräumt.

Für Rückfragen steht Laura-Marie Schröder von der Friedhofsverwaltung der Stadt Blomberg telefonisch unter (05235) 504433 oder per E-Mail L.Schroeder@blomberg-lippe.de zur Verfügung.

Auf den städtischen Friedhöfen werden ab Januar wieder Gräber eingeebnet, bei denen die Ruhefrist von 30 Jahren abgelaufen ist. Foto: adobe.stock.com – reimax16