Samstag, April 27, 2024

In Blomberg darf für private Zwecke gepflückt werden

Blomberg. Wie die Stadt Blomberg mitteilt, dürfen Früchte von städtischen Bäumen für den privaten Gebrauch gepflückt werden.

»Also alle, die Lust auf unbehandelte, regionale und saisonale Früchte haben, sind herzlich eingeladen, sich zu bedienen«, heißt es wörtlich in dem Schreiben. Die Obsternte sei nur für den Hausgebrauch in den haushaltsüblichen Mengen erlaubt, nicht für kommerzielle Zwecke.

Die Ernte müsse in jedem Fall ohne Leitern bzw. von Hand erfolgen – oder aber mit einem Apfelpflücker auf eigene Gefahr. Es ist auch nicht gestattet, auf die Bäume zu klettern, Äste abzutrennen oder abzubrechen.

Bei Rückfragen oder Unsicherheiten, ob es sich um städtische Bäume handelt, steht die Klimaschutzmanagerin der Stadtverwaltung, Charlotte Eichmann, unter der Rufnummer (05235) 504230 zur Verfügung.

Früchte von städtischen Bäumen dürfen in Blomberg gepflückt werden. Foto: stock.adobe.com – Kalim