Blomberg. Das Ordnungsamt weist auf die behördliche Verordnung der Stadt Blomberg zur Kastrationspflicht von Katzen hin.
In dieser Verordnung vom 25. Oktober 2011 ist geregelt, dass Katzenhalter, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, dazu verpflichtet sind, diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip dementsprechend kennzeichnen zu lassen.
Als Katzenhalter im vorstehenden Sinne gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.
Verstöße gegen diese Verordnung können mit einer Geldbuße nach den Bestimmungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geahndet werden.
Für weitere Informationen und Rückfragen steht Laura-Marie Schröder vom Ordnungsamt der Stadt Blomberg telefonisch unter (05235) 504433 oder per E-Mail an L.Schroeder@blomberg-lippe.de zur Verfügung.