Blomberg. Wer weiß eigentlich, wie fit Personen sein müssen, um den Feuerwehrdienst ausüben zu können?
Antworten gibt beispielsweise die Unfallverhütungsvorschrift »Feuerwehren« (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift 49) mit der dazugehörigen DGUV Regel 105-049. Im Paragraf 6 der Vorschrift wird auf die Eignung eingegangen. Generell müssen gemäß Absatz 1 Feuerwehrangehörige für die Tätigkeiten im Feuerwehrdienst körperlich sowie geistig und fachlich geeignet sein.
Als Facharzt für Allgemein- und Betriebsmedizin überprüft Dr. med. Uwe Richter in seiner Praxis am Heutor die Tauglichkeit von Feuerwehrleuten. Wöchentlich untersucht der Mediziner im Schnitt vier Feuerwehrmänner- und frauen auf ihre Eignung.
»Insbesondere für die Tätigkeit im Feuerwehrdienst ist eine hohe körperliche Belastbarkeit unumgänglich, da Menschen in akuter Notsituation auf fremde Hilfe angewiesen sind und sich auf deren Einsatzfähigkeit verlassen müssen. Die Hilfeleistung findet zeitkritisch unter schwierigsten Bedingungen statt. Dem sich hieraus ergebenen Anspruch soll die regelmäßige Untersuchung gerecht werden«, erklärt Dr. Richter.
Feuerwehrleute seien im Einsatz erheblichen Belastungen ausgesetzt. Bewegungsapparat und Herz-Kreislauf-System seien in besonderem Maße betroffen. Dies gelte ebenfalls für das Atemwegssystem. Auch psychomental würden Feuerwehrleute entsprechend ihrer Tätigkeit stark gefordert. Sie hielten unter allen Umständen die Einsatzbereitschaft aufrecht und würden flächendeckend für Sicherheit sorgen.
»Die Menschen, die hinter dem System stehen und es aufrechterhalten, bedürfen einer erhöhten Aufmerksamkeit. Sie sind eine besondere Spezies, deren Gesundheitsschutz eine hohe Priorität haben muss«, verdeutlicht der Arzt. Doch was braucht es eigentlich, um unter gesundheitlichen Aspekten »grünes Licht« für die Eignung im Feuerwehrdienst zu bekommen?
In der Praxis am Heutor haben wir Tim Klahold, stellvertretender Einheitsführer und Brandmeister der Feuerwehr Merlsheim, getroffen und ihn bei seinem rund einstündigen Eignungstest begleiten dürfen. Für den 23-Jährigen, der seit 2019 aktiv an Einsätzen bei der Feuerwehr mitwirkt, ist es nicht die erste Überprüfung der körperlichen und geistigen Fitness.
Alle drei Jahren müssen sich im Feuerwehrdienst befindliche Personen einem Eignungstest unterziehen. Für Tim Klahold gehörten zur Überprüfung seiner Leistungsfähigkeit eine Urinprobe, Seh-, Hör- sowie Lungenfunktionstest, Ruhe- und Belastungs-EKG, eine körperliche Untersuchung und das abschließende Gespräch mit Dr. Richter.
Außerdem muss sich der Brandmeister einmal jährlich einer besonderen Belastung auf einer Atemschutz-Übungsstrecke in voller Ausrüstung unterziehen, um im Ernstfall voll einsatzfähig zu sein und Leben retten zu können. Dabei steht Tim Klahold stellvertretend für alle Menschen im Feuerwehrdienst. Dies geschieht im ländlichen Raum überwiegend durch freiwillige Feuerwehrleute. Es ist ihr Ehrenamt, Feuerwehrdienst für die Gesellschaft zu leisten.
Zur Person:
Dr. med. Uwe Richter ist seit 2004 Facharzt für Allgemein- und Betriebsmedizin. In der Gemeinschaftspraxis mit Dr. med. Stephan Happe führt er seit 16 Jahren Eignungsuntersuchungen für Feuerwehrleute durch. »Es macht mir Spaß, nicht nur kurativ, sondern auch präventiv tätig zu sein«, betont der Arzt. Für ihn sei es eine willkommene Abwechslung zur Patientenversorgung im Praxisalltag.